Einkommen im Alter oder bei Invalidität

Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand oder bei Invalidität? Die Antwort hilft, Lücken früh zu erkennen — und rechtzeitig vorzusorgen. So wissen Sie, ob das heutige Setup reicht oder ob Sie Einzahlung, Anlage oder Absicherung anpassen sollten.

Mit welchem Einkommen können Sie im Alter oder bei Invalidität rechnen — und müssen Sie sich stark einschränken? Dieser Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung.

Zur ausführlichen Pensionsplanung · Beratung anfragen

Vorsorgelücken

Hochgerechnet auf eine Lebenserwartung von 84 Jahren unter Annahme einer obligatorischen Pensionskasse.

bei ordentlicher Pensionierung –
mit Invalidität im Alter von 45 –
Annahmen und Einschränkungen

Der Rechner schätzt AHV- und BVG-Renten (Obligatorium) im Alter oder bei Invalidität. Es ist eine grobe Skizze — nicht die Mitteilung Ihrer Ausgleichskasse oder Pensionskasse.

Was wir annehmen

  • Wegen der langfristigen Planung gehen wir davon aus, dass die Reform der Wohneigentumsbesteuerung (u. a. Abschaffung des Eigenmietwerts bei Selbstnutzung) und die Individualbesteuerung bereits in Kraft sind.
  • Konstantes Einkommen, Invalidität zum eingegebenen Alter, Altersrente mit 65. Keine Beitragslücken bei AHV/IV.
  • BVG-Obligatorium: Altersgutschriften 7 / 10 / 15 / 18 % je nach Alter, Mindestzins 1,25 %.
  • Pro Person (Individualbesteuerung), keine Kinder, konfessionslos. Steuerabzüge angelehnt an die direkte Bundessteuer (inkl. Versicherungsprämien und Berufsauslagen).

Was die Seite nicht leistet

  • Überobligatorium, Einkauf, Scheidung, Teilzeit, mehrere Arbeitgeber und kantonale Ergänzungsleistungen fehlen oder sind stark vereinfacht.
  • Kein Ersatz für einen AHV-Vorausberechnungsantrag oder den Vorsorgeausweis Ihrer PK.
  • Für eine Jahresprojektion mit Vermögen und Sparquote nutzen Sie die Pensionsplanung.