Der Rechner schätzt die Grundstücksgewinnsteuer beim Verkauf von Privatvermögen. Grundlage sind die kantonalen Tarife und Haltedauer-Regeln aus dem ESTV-Steuermäppchen Tabelle 3 (2024) — ohne Einzelfallprüfungen.
Was wir annehmen
- Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Kaufnebenkosten − wertvermehrende Investitionen (keine Verkaufskosten, keine Teuerungsanpassung, kein Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung).
- Kaufnebenkosten (Handänderung, Grundbuch, Notar) werden nach Kanton geschätzt — analog augmeo.ch-Tragbarkeitsrechner — und vom Rohgewinn abgezogen, sofern die Option aktiv ist. Betrag überschreibbar.
- Haltedauer = Verkaufsjahr − Kaufjahr (volle Jahre). Zuschläge und Ermässigungen folgen dem jeweiligen Kantonsmodell.
- Gemeinde- und Kantonssteuerfüsse stammen aus dem ESTV-CSV (wie Steuerparadiessuche) — konfessionslos, ohne Kirchensteuer. Bei Kantonen mit «einfacher Steuer» (z. B. BE, LU, SH) werden sie mitgerechnet.
- Zürich: progressiver StG-Tarif inkl. Besitzesdauer-Zu-/Abschlag; Freigrenze 5 000 CHF.
Was die Seite nicht leistet
- Kaufnebenkosten sind kantonale Pauschalen, keine Notarrechnung. Kirchensteuer wird nicht modelliert. Keine Verlustverrechnung, keine Sonderfälle (Erbschaft, Enteignung, Geschäftsvermögen).
- Einige Sondersätze (Selbstnutzung BS/BL/VD, Teuerung, Verlustverrechnung) fehlen. Monatliche Zu-/Abschläge sind auf volle Jahre genähert.
- Kein Ersatz für die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.
Unverbindliche Musterrechnung bzw. Übersicht. Für eine persönliche Einschätzung
kontaktieren Sie uns.
ESTV Steuermäppchen «Grundstückgewinnsteuer» Tabelle 3 (Steuerperiode 2024); Kanton Zürich ZStB 225.1; Steuerfüsse ESTV-CSV (wie Steuerparadiessuche); Kaufnebenkosten analog augmeo.ch-Tragbarkeitsrechner.