Grundstücksgewinnsteuer

Schätzen Sie die kantonale Grundstücksgewinnsteuer beim Verkauf — abhängig von Kauf- und Verkaufspreis, Jahr, Gemeinde, Kaufnebenkosten und wertvermehrenden Investitionen. Die Haltedauer steuert Zuschläge und Ermässigungen.

Der Rechner orientiert sich am ESTV-Steuermäppchen (Steuerperiode 2024) und an den kantonalen Tarifen mit Besitzesdauer. Ergebnis und Effektivsatz sind eine erste Einschätzung — kein Steuerbescheid.

Für eine genauere Berechnung oder Beratung fragen Sie uns bitte an.

Kanton:
Gemeinde:
Steuerfuss Kanton (%):
Steuerfuss Gemeinde (%):

Steuerfüsse Kanton/Gemeinde: ESTV-CSV (konfessionslos, ohne Kirchensteuer) — dieselbe Quelle wie die Steuerparadiessuche. Genutzt bei Kantonen mit «einfacher Steuer × Anlagen» (z. B. BE, LU, SH). Bei Zürich fliesst der StG-Tarif direkt ein.

Kaufpreis (CHF):
Kaufjahr:
Verkaufspreis (CHF):
Verkaufsjahr:
Wertvermehrende Investitionen (CHF):
Kaufnebenkosten (CHF):

Grundstücksgewinn

Haltedauer:

Verkaufspreis
Kaufpreis
Kaufnebenkosten
Wertvermehrende Investitionen
Rohgewinn
Steuerbarer Gewinn (Modell)

Geschätzte Steuer

Effektivsatz auf Rohgewinn:

Annahmen und Einschränkungen

Der Rechner schätzt die Grundstücksgewinnsteuer beim Verkauf von Privatvermögen. Grundlage sind die kantonalen Tarife und Haltedauer-Regeln aus dem ESTV-Steuermäppchen Tabelle 3 (2024) — ohne Einzelfallprüfungen.

Was wir annehmen

  • Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Kaufnebenkosten − wertvermehrende Investitionen (keine Verkaufskosten, keine Teuerungsanpassung, kein Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung).
  • Kaufnebenkosten (Handänderung, Grundbuch, Notar) werden nach Kanton geschätzt — analog augmeo.ch-Tragbarkeitsrechner — und vom Rohgewinn abgezogen, sofern die Option aktiv ist. Betrag überschreibbar.
  • Haltedauer = Verkaufsjahr − Kaufjahr (volle Jahre). Zuschläge und Ermässigungen folgen dem jeweiligen Kantonsmodell.
  • Gemeinde- und Kantonssteuerfüsse stammen aus dem ESTV-CSV (wie Steuerparadiessuche) — konfessionslos, ohne Kirchensteuer. Bei Kantonen mit «einfacher Steuer» (z. B. BE, LU, SH) werden sie mitgerechnet.
  • Zürich: progressiver StG-Tarif inkl. Besitzesdauer-Zu-/Abschlag; Freigrenze 5 000 CHF.

Was die Seite nicht leistet

  • Kaufnebenkosten sind kantonale Pauschalen, keine Notarrechnung. Kirchensteuer wird nicht modelliert. Keine Verlustverrechnung, keine Sonderfälle (Erbschaft, Enteignung, Geschäftsvermögen).
  • Einige Sondersätze (Selbstnutzung BS/BL/VD, Teuerung, Verlustverrechnung) fehlen. Monatliche Zu-/Abschläge sind auf volle Jahre genähert.
  • Kein Ersatz für die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.